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22.02.2021

Das müssen Ausbildungsbetriebe zum neuen Beruf wissen

Nach Abschluss des Novellierungsverfahrens treten im August 2021 die neuen elektro- und informationstechnischen Ausbildungsberufe in Kraft. Damit werden aus ursprünglich sieben Ausbildungsberufen fünf, darunter der/die vom ZVEH neu ins Leben gerufene Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration.

Bild: Pixabay– Bru-nO

Mit dem neuen Berufsbild trägt der Verband der zunehmenden Digitalisierung, der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen im Bereich Energieversorgung, -erzeugung und -management sowie dem steigenden Interesse an komplexen, vernetzten Smart-Building-Lösungen Rechnung.

Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration fungieren als Spezialistinnen und Spezialisten für Vernetzung und gewerkeübergreifende Gebäudetechnologien. Die Auszubildenden lernen in ihren Betrieben, individuelle Systemlösungen für jede Gebäudegröße zu planen und sind in der Lage, Anlagen und Systeme beteiligter Gewerke zu integrieren. Zielgruppe für diesen neuen Ausbildungsberuf sind auch und vor allem Bewerber/-innen mit Fachhochschulreife, Abitur sowie Studienumsteiger/-innen.

Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe

Grundsätzlich sind alle Ausbildungsbetriebe im Elektrohandwerk, die die notwendige fachliche und persönliche Eignung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorweisen, berechtigt, die Ausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration durchzuführen. Um eine der Ausbildungsverordnung und dem Rahmenlehrplan entsprechende Ausbildung gewährleisten zu können, sollte der Ausbildungsbetrieb über entsprechende Voraussetzungen verfügen, die hier exemplarisch als Empfehlung aufgeführt sind:

  • Umsetzung von Projekten im Bereich „Smart Home“, zum Beispiel mit Vernetzung von Beleuchtung, Multimedia, Verschattungstechnik sowie der im Gebäude beteiligten Gewerke (Empfehlung: 5 bis 10 Projekte pro Jahr)
  • Umsetzung von Projekten im Bereich „Smart Building“, zum Beispiel mit Lösungen zur Wärme- und Energieerzeugung sowie im Bereich „Energiemanagement“
  • Möglichkeit der Planung von Projekten im Bereich smarter und gewerke- übergreifender Gebäudetechnologien
  • Vorhandensein von Fachliteratur, Standardsoftware, insbesondere Kommunikations-, Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationssoftware sowie Zeichenprogramme und Planungssoftware im Unternehmen
  • Mess- und Diagnosegeräte für verschiedene Systeme in der Gebäudetechnik sind vorhanden
  • Vorhandensein von Lizenzen für Softwareanwendungen zur Gebäudesystemintegration (z. B. ETS), um Datenmodelle, Systemarchitektur und -topologie entwerfen zu können
  • Kenntnisse und Nutzung von Visualisierungs-, Fernwartungs- und Fernsteuerungssystemen
  • Technische Planungsarbeitsplätze, insbesondere Einsatz der Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling/BIM)

Der Ausbildungsbetrieb sollte möglichst viele dieser Punkte positiv beantworten können. Ausbildungsbetrieben, die Ausbildungsinhalte nicht im eigenen Unternehmen vermitteln können, wird eine Verbundausbildung mit anderen Fachbetrieben im Bereich der Gebäudesystemintegration empfohlen. Berufsschulen und überbetriebliche Ausbildungsstätten können fehlende Punkte zwar ergänzen und vertiefen, nicht jedoch komplett ersetzen!

Besonders wichtig: Die Auszubildenden müssen nach der Ausbildungsverordnung im zweiten Teil der Gesellenprüfung einen betrieblichen Auftrag ausführen. Es ist daher notwendig, dass innerhalb des Betriebs geeignete Kundenprojekte im Bereich der Gebäudesystemintegration realisiert werden.

Quelle: ZVEH

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