Hauptinhalt
 
News - Detailansicht
11.08.2026
Richterhammer vor einem Paragraphenzeichen als Symbol für Recht und Gesetz.
Bild: Pixabay

Die ab dem Stichtag 27. September 2026 in Kraft tretenden Regelungen betreffen insbesondere pauschale Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen zu künftigen Umweltzielen sowie kompensationsbasierte Klimaaussagen gegenüber Verbrauchern. So sind beispielsweise ab dem Stichtag pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ künftig gegenüber Verbrauchern grundsätzlich unzulässig, wenn sie nicht klar und hervorgehoben auf demselben Medium konkretisiert werden oder ihnen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung (z. B. ein offiziell anerkanntes Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“) zugrunde liegt. Mit der Gesetzesverschärfung sollen Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen und Greenwashing geschützt werden. 

Damit E-Betriebe sich auf die neuen Anforderungen einstellen und rechtzeitig reagieren können – zum Beispiel bei ihrem Internetauftritt oder ihren Marketingmaterialien –, hat der ZVEH den Leitfaden „Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen rechtssicher verwenden“ erstellt. Er erläutert die neuen Vorgaben anhand typischer Praxisfälle und enthält darüber hinaus konkrete Hinweise zur Überprüfung bestehender Werbeinhalte. 

Der Leitfaden kann ab sofort auf „Mein E-Handwerk“ (Log-in erforderlich) unter www.mein-ehandwerk.de/themen/hilfestellungen (Bereich „Wettbewerbsrecht“) abgerufen werden.

Quelle: ZVEH

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@khs-bamberg.de oder rufen Sie uns an: 0951 / 98 02 00